Krankschreibung: ab 01.01.2026 nur noch digital

Bereits seit 2022 gibt es die sog. eAU. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird dabei digital an die Krankenkasse übermittelt und kann vom Arbeitgeber dort abgerufen werden.

Bislang haben wir Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusätzlich noch in Papierform ausgehändigt. Das fällt ab dem 01.01.2026 weg.